Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe (Wahlen)

ciralifan, Friday, 27.03.2015, 12:23 (vor 4226 Tagen) @ fisch21

Der große Betrieb und die dortigen BR/SBV vereinnahmen die des kleineren, im größeren Betrieb untergehenden BR & SBV´ler.
Neuwahlen sind hier nicht gegeben, da im größeren, aufnehmenden Betrieb ja weiterhin aktive BR & SBV installiert sind.


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