Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe (Wahlen)
Der große Betrieb und die dortigen BR/SBV vereinnahmen die des kleineren, im größeren Betrieb untergehenden BR & SBV´ler.
Neuwahlen sind hier nicht gegeben, da im größeren, aufnehmenden Betrieb ja weiterhin aktive BR & SBV installiert sind.