Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe (Wahlen)
Zusatz, die BR & SBV des untergehenden Betriebes gehen natürlich unter, nur deren "Klienten" werden von den BR/SBV des aufnehmenden größeren Betriebes übernommen,sorry für die zuerst missverständliche Aussage.