Betriebsübergang bzw. Zusammenlegung zweier Betriebe (Wahlen)

ciralifan, Friday, 27.03.2015, 12:26 (vor 4226 Tagen) @ ciralifan

Zusatz, die BR & SBV des untergehenden Betriebes gehen natürlich unter, nur deren "Klienten" werden von den BR/SBV des aufnehmenden größeren Betriebes übernommen,sorry für die zuerst missverständliche Aussage.


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