Gehörloser Azubi im Produktionsbetrieb (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.04.2015, 13:15 (vor 4201 Tagen) @ Dickens

Hallo,

die SBV hat seinerzeit bereits unmittelbar nach Eingang der Bewerbung einen Ortstermin mit dem IFD, dem technischen Dienst des IA, unserer SiFa, der Betriebsärztin und den jeweiligen Bereichsleitern bzw. den Ausbildungsverantwortlichen organisiert, auf dem die notwendigen Maßnahmen technischer Art geklärt wurden und auch die dafür zur Verfügung stehenden Fördermittel nach §§ 33, 34 SGB IX. Die Kostenträgerschaft wurde dann vom IA geklärt, damit hatten weder der AG noch der Bewerber was am Hut. Da der AG bei Eignung keinen Lohnkostenzuschuss wollte, wurden die technischen Maßnahmen von den jeweiligen Rehaträgern zu fast 100% bezuschußt.
Wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen war die Nachrüstung sämtlicher in Frage kommender akustischer Warnsysteme zur Koppelung mit zusätzlichen optischen Signalen sowie von Funksignalen an einen Vibrationsgeber, den der Azubi nunmehr am Körper trägt.

Da es dann bei den Bereichsleitern noch Vorbehalte gab, haben wir eine Eignungsüberprüfung vorgeschaltet, die der Bewerber souverän absolviert hat.

Z. Zt. ist er der Jahrgangsbeste im gewerblichen Bereich und alle sind glücklich und zufrieden.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion