Personalausschuss - Stimmrecht (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
Stimmrecht für die Schwerbehindertenvertretung gibt es nur im Bayerischen Personalvertretungsrecht. Personalrat und SBV in Personalunion haben hier dann sogar doppeltes Stimmrecht. BayPVG Artikel 40
Stimmrecht ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht vorgesehen. Es gibt nur die Möglichkeit die eigene Stimme im Vorfeld zu erheben und nach Beschluss diesen Beschluss auszusetzen und die Zeit für einen Meinungswechsel zu nutzen.
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Gruß
Wolfgang