Personalausschuss - Stimmrecht (Umgang mit BR / PR)
Stimmrecht für die Schwerbehindertenvertretung gibt es nur im Bayerischen Personalvertretungsrecht
… und wohl auch in dem Bereich der Kath. Kirche nach § 52 Absatz 1 Rahmen-MAVO in MAV-Sitzungen, soweit es um „Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen“ geht: Denn in solchen Fällen hat die Vertrauensperson stets Stimmrecht.
Gruß,
Cebulon