Personalausschuss - Stimmrecht (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Friday, 07.06.2019, 10:51 (vor 1805 Tagen) @ WoBi

Stimmrecht für die Schwerbehindertenvertretung gibt es nur im Bayerischen Personalvertretungsrecht

… und wohl auch in dem Bereich der Kath. Kirche nach § 52 Absatz 1 Rahmen-MAVO in MAV-Sitzungen, soweit es um „Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen“ geht: Denn in solchen Fällen hat die Vertrauensperson stets Stimmrecht.

Gruß,
Cebulon


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