Büro- SbV (Umgang mit Arbeitgeber)

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Monday, 04.05.2015, 08:26 (vor 4190 Tagen) @ xray

Hallo,

sollte dir dein AG keinen Raum zur Verfügung stellen können/ wollen, kündigst du ihm an, dass du einen geeigneten Raum extern anmieten wirst. Das Recht hast du in deinem Mandat, dein AG muss die Kosten dafür tragen.SGB IX § 96 (8+9)

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Freundliche Grüße: Erzengel


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