Büro- SbV (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
sollte dir dein AG keinen Raum zur Verfügung stellen können/ wollen, kündigst du ihm an, dass du einen geeigneten Raum extern anmieten wirst. Das Recht hast du in deinem Mandat, dein AG muss die Kosten dafür tragen.SGB IX § 96 (8+9)
Wo bitte im SGB IX § 96 Abs. 8+9 siehst Du dieses Recht auf Anmietung???
§ 96 Abs. 9
(9) Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Fazit: Handelt hier die SBV so, muss der Vertrauensmann die Kosten tragen, dieses auch, da er Mieter würde und nicht der AG.
Also, falls der AG der SBV keine geeigneten Räume zur Verfügung stellt, die Räumlichkeiten des BR notfalls in Anspruch nehmen. Dann wird er BR sich wohl regen.