Abhilfebescheid - was nun? (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo Frank,
ich denke, dass das Versorgungsamt diesen Abhilfebescheid als Ergänzungsbescheid erteilt hat.
Es könnte z.B. sein, dass du evtl. einen höheren GdB willst und daher das Widerspruchsverfahren weiter betreiben willst.
Wenn du mit dem GdB 50 zufrieden bist, schlage ich vor, dass du dies entsprechend dem Versorgungsamt mitteilst.
Gruß
Marcus
P.S.: Ich wünsche Dir und allen Nutzern dieses sehr kompetenten Forums (danke den Admins) einen guten Rutsch nach 2006.