Abhilfebescheid - was nun? (Antragstellung / Widerspruch)

noel, Wednesday, 04.01.2006, 10:43 (vor 6694 Tagen) @ Frank

ola frank,

man kann einen abhilfe oder auch einen teilabhilfe-bescheid erhalten.
wenn man in seiner widerspruchsbegründung konkretangegeben hat, auf welchen gdb man angehoben werden muss/will & das versorgungsamt der forderung nachkam, oder man nur um korrektur oder abhilfe bat ohne konkrete zahlennennnung, dann bekommt man einen abhilfebescheid, den man formal eigentlich nICHt zurücknehmen brauch.

hat man jedoch seine konkreten bewertungen angegeben & der bescheid geht nur zum teil darauf ein, bekommt man einen teilabhilfebescheid.
in einem solchen fall muss man auf jeden fall schriftlich mitteilen, ob man bei seinem widerspruch bleibt.

ich hatte zwei anhebungen. einmal nach weiterer widerspruchsführungen & einmal in form eines verfahrens vor dem sozialgericht...

noel


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