anerkannte Berufskrankheit (Wahlen)
Hallo Sandra,
Auzug aus einem Wiki-Artikel:
Anerkennung als Berufskrankheit
Die Entscheidung über die Anerkennung einer Berufserkrankung ist Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Ausführungsbehörden des Bundes und der Länder u.a.). Anerkannte Berufskrankheiten sind Versicherungsfälle im Sinne des Unfallversicherungsrechts (§ 7 Abs. 1 SGB VII). Sie werden also grundsätzlich ebenso wie Arbeitsunfälle entschädigt. Rechtsgrundlagen sind das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997.
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Der- oder diejenige muss sich also an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."