Abmahnung des AG (Umgang mit Arbeitgeber)

stefanmann, Essen, Friday, 08.05.2015, 08:04 (vor 4186 Tagen) @ Dusty2004

Hallo!
Ich würde an deiner Stelle nicht sofort „die Keule“ rausholen. Sprich mit deinem AG bzw. Schwerbehindertenbeauftragten darüber, dass die Vorgehensweise nicht in Ordnung ist/war. Im Wiederholungsfall kannst du ja entsprechende Maßnahmen ergreifen. Ist denn die Veranstaltung nicht schon länger bekannt gewesen um rechtzeitig einen Dolmetschdienst beauftragen zu können. Oft geht es aber auch kurzfristig.
Gruß Stefanmann


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