Abmahnung des AG (Umgang mit Arbeitgeber)

Ola, Berlin, Friday, 08.05.2015, 14:17 (vor 4186 Tagen) @ Dusty2004

Hallo Dusty!
Ich würde auch meinen, wenn es ein erstmaliger Verstoß ist, nicht gleich mit "Abmahnung" zu kommen. Sprich mit Deinem Arbeitgeberbeauftragten und weisen ihn darauf hin, dass er auch auf solche Sachen achten muss. Der kann nämlich persönlich mit einem Bußgeld belegt werden wenn er Versöße (hier Diskriminierung) mißachtet und das muss er allein und nciht der Betrieb zahlen. Er steht in seinem Amt auch über den Dienstgraden/ Chefs. Denn hier schlägt das Amt seine eigentliche Position als Mitarbeiter im Betrieb.
Du selbst konntest hier leider nciht mehr einschreiten, solltest aber unbedingt schriftklcih Deinem Arbeitgeber mitteilen, dass sowas nciht mehr passieren sollte und auch schriftlich um eine Erklärung bitten, wie das zukünftig anders gehandhabt werden soll. Sprich bitte auch mit den Hörbehinderten. Sie sollen, wenn sie vor Dir von der Veranstaltung wußten, unbedingt zu Dir kommen und ggf. um Hilfe bitten. Ggf. sollen sie selber in der Veranstaltung sagen, dass die nicht barrierefrei für sie ist und sie nun nicht ausreichend informiert wurden. es ist ja auch möglich Skripte in Papierform zu erstellen, die die Kollegen mitlesen können. Dann spart man sich u.U. einen Gebärdendolmetscher.
Gruß Ola


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