Einblick alle Dienstpläne (AGG)
Hallo,
aber auch beachten, der § 95 SGB IX besagt, Beteiligung VOR der Maßnahme. Bedeutet hier, bevor die Dienstpläne erstellt und in der Umsetzung sind. Ist eine Maßnahme ggf ohne Beachtung des § 95bSGB IX umgesetzt gibt es den § 95 SGB IX NICHT im Nachgang. Dann gibt es nur die Möglichkeit der Sanktion des Verstoßes gegen den § 95 SGB IX.