Einblick alle Dienstpläne (AGG)

Heinrich, Saturday, 09.05.2015, 10:25 (vor 3287 Tagen) @ grauer blitz

Hallo,


aber auch beachten, der § 95 SGB IX besagt, Beteiligung VOR der Maßnahme. Bedeutet hier, bevor die Dienstpläne erstellt und in der Umsetzung sind. Ist eine Maßnahme ggf ohne Beachtung des § 95bSGB IX umgesetzt gibt es den § 95 SGB IX NICHT im Nachgang. Dann gibt es nur die Möglichkeit der Sanktion des Verstoßes gegen den § 95 SGB IX.


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