Betriebsausflug: Teilnahme als SBV-Aufgabe (Umgang mit Arbeitgeber)

Pernille, Friday, 22.05.2015, 16:05 (vor 4172 Tagen)

In einem Betrieb wird jährlich einen Betriebsausflug organisiert.
Die Teilnahme der Mitarbeiter ist gratis und frei. Wenn man nicht teilnimmt geht man normal im Büro und arbeitet.

Die Mitarbeiter werden im Büro um 8.00 abgeholt und vor dort aus fahren sie gemeinsam im Bus zum Veranstaltungsort.

Der Schwerbehindertenvertretung (SBV) interpretiert seine Aufgabe als SBV so, dass er an einem Betriebsausflug als Teilnehmer präsent sein muss.
Der SBV wohnt c. 140 km vom Arbeitsort entfernt und kann nicht um 8 Uhr ohne Übernachtung am Arbeitsort sein. Er beschließt, dass er die Kosten für eine Übernachtung selber trägt. Dann kann er nämlich als SBV am Betriebsausflug dabei sein und ist für die Schwerbehinderten Menschen verfügbar.

Der Arbeitgeber sagt, dass der SBV seine Kosten für die Übernachtung selber tragen muss. Der SBV sieht seine Teilnahme eher als SBV und nicht als operativer Arbeitnehmer. Der SBV ist aber in ihrer Funktion als Mitarbeiter eingeladen.

Kann der SBV seine Übernachtungskosten einreichen mit dem Hinweis er ist amtlich tätig gewesen?

Betriebsausflug: Teilnahme als SBV-Aufgabe

joro, Heuberg, Friday, 22.05.2015, 16:31 (vor 4172 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille

In welcher Funktion stellst du diese Frage ?

Gruß joro

Betriebsausflug: Teilnahme als SBV-Aufgabe

Pernille, Friday, 22.05.2015, 16:45 (vor 4172 Tagen) @ joro

Ich stelle diese Frage als SBV. Ich bin als SBV dahin gefahren. Es nehmen an diesem Betriebsausflug Schwebehinderten Menschen teil. Deshalb sehe ich eine Verpflichtung mit zu fahren. Es kann aber auch sein, dass diese Verpflichtung gar nicht besteht. Auf jedem Fall ist es eine Gelegenheit die Stimmung von Schwerbehinderten Menschen zu beurteilen und es ist gut, dass die SBV präsent ist.

Betriebsausflug: Teilnahme als SBV-Aufgabe

joro, Heuberg, Friday, 22.05.2015, 18:27 (vor 4172 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille

Ich sehe keinen Grund das du als SBV am Betriebsausflug teilnehmen sollst oder musst.
Du hast hier als AN teilgenommen.

Gruß joro

Betriebsausflug: Teilnahme als SBV-Aufgabe

Heinrich, Saturday, 23.05.2015, 14:49 (vor 4171 Tagen) @ Pernille

Hallo,

die Teilnahme am Betriebsausflug ist ganz eindeutig keine Aufgabe der SBV. Die einzige Aufgabe im Zusammenhang mit dem Betriebsausflug ist, dafür Sorge zu tragen, dass Schwerbehinderte nicht aus GRÜNDEN der Behinderung die Teilnahme verweigert wird oder unmöglich gemacht wird. Bedeutet, wenn es zB Rollifahrer gibt, der AG dafür Sorge trägt, dass auch diese teilnehmen können. Das man wie Du auf Grund des Wohnortes Probleme hat um 08:00 Uhr schon im Büro zu sein, hat NICHTS mit der Behinderung zu tun, ist also KEIN Thema oder gar Aufgabe der SBV.

Die Aufgaben der SBV findest Du u.a. hier:
www.schwbv.de/aufgaben.html

Der BR hätte hier im Vorfeld mit dem AG darauf achten und hinwirken können bzw sollen, dass es allen AN möglich ist hier teilnehmen zu können. Also dieses auch bei der Planung der Abfahrtzeit.

Fazit: Die Kosten der Übernachtung muss der AG NICHT zahlen.

PS: Was würdest Du tun, wenn AG und BR feste Arbeitszeiten mit Beginn 08:00 Uhr vereinbaren würden, was sie könnten und dürften. Rechtzeitig im Betrieb zu sein, ist einzig die Verantwortung des AN. Dieses übrigens auch bei schlechter Witterung oder wie vor kurzem bei Streik der DB.

Betriebsausflug: Teilnahme als SBV-Aufgabe

Pernille, Monday, 25.05.2015, 12:32 (vor 4169 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich

danke für die Antwort.

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern würde, würde ich versuchen mit meiner Schwerbehinderung zu argumentieren. Ich wurde mit Vertrauensarbeitszeiten eingestellt und dies wurde im Vorstellungsgespräch als Vorteil betont. Sonst würde ich den Arbeitgeber wechseln müssen.

Pernille

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