Wie versteht man §95 Abs 7 SGB IX (Lektüre / Gesetze)
Ich verstehe §95 Abs 7 nicht ganz. Hier kopiert:
(7) Sind in einer Angelegenheit sowohl die Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen als auch die Schwerbehindertenvertretung der übrigen Bediensteten beteiligt, so handeln sie gemeinsam.
Was heißt das genau?