Wie versteht man §95 Abs 7 SGB IX (Lektüre / Gesetze)

Pernille, Monday, 25.05.2015, 12:39 (vor 3260 Tagen)

Ich verstehe §95 Abs 7 nicht ganz. Hier kopiert:

(7) Sind in einer Angelegenheit sowohl die Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen als auch die Schwerbehindertenvertretung der übrigen Bediensteten beteiligt, so handeln sie gemeinsam.

Was heißt das genau?


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