Wie versteht man §95 Abs 7 SGB IX (Lektüre / Gesetze)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 26.05.2015, 13:28 (vor 3257 Tagen) @ Pernille

Ich verstehe §95 Abs 7 nicht ganz. Was heißt das genau?

Hallo Pernille,

Grundsätzlich kann nur jeweils eine Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb oder in einer Dienststelle tätig sein. Jedoch hat § 94 Abs. 1 Satz 2 SGB IX eine Sonderregelung dahingehend getroffen, dass bei Gerichten, denen mindestens fünf schwerbehinderte Richter oder Richterinnen angehören, diese einen Richter oder eine Richterin zu ihrer Schwerbehindertenvertretung wählen. Ist dies der Fall, amtieren im Gericht zwei Schwerbehindertenvertretungen.

PS: Fülle bitte dein Profil aus!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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