Psychischen Gefährdungsbeurteilung (Allgemeines)
Hi Line,
ich bin im Boot, allerdings als Fasi, nicht als SBV.
Gesetzliche Grundlage ist der §5, Absatz 3 Satz 6, Arbeitsschutzgesetz.
Hier wird der Arbeitgeber gesetlich verpflichtet die psychischen Belastungen zu ermitteln.
Aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen, dass das gar nicht so einfach ist.
Allerdings bieten die züständigen BGen mitllerweile Unterstützung in gedruckter, aber auch teileweise in elektronischer Weise an.
Hier ein Beispiel:
HTH
Hardy
EDIT: Link hinzugefügt
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Hardy
Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.