Psychischen Gefährdungsbeurteilung (Allgemeines)
Hallo Line,
Die Gefährdungsbeurteilung lässt sich nicht an einzelne Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen delegieren. Stattdessen wird empfohlen ein Steuergremium aufzustellen, in dem mindestens ein Vertreter des Arbeitgebers sowie des BR bzw. PR und der „Umsetzer“ sitzen. Mit „Umsetzer“ ist eine Person gemeint, welche den Gesamtprozess koordiniert. Oft ist zudem die Fachkraft für Arbeitssicherheit eingebunden, nicht selten übernimmt sie sogar die Umsetzerposition.
Außerdem können weitere Interessenvertreter, wie z.B. die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte (nur im Öff. Dienst), hinzukommen. Hilfreich kann auch die Beteiligung des sozial-psychologischen Dienst oder des Betriebsarztes sein.
Sollte dies machbar und gewollt sein, kann der Arbeitsschutzausschuss (da wäre die SBV sowieso drin) die Funktion des Steuergremiums übernehmen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter