Mehrarbeit auf Ausstellungen (Allgemeines)

Pernille, Tuesday, 16.06.2015, 10:55 (vor 4146 Tagen)

In einem Betrieb werden mehrere Ausstellungen organisiert. Dies fordert oft Extra-Arbeit. Deshalb ist es immer in Arbeitsverträgen drin, dass wenn es Mehrarbeit für Ausstellungsarbeit, gibt es eine Sonderregelung. Die Mitarbeiter werden für diesen Zeitraum abgeordnet und bekommen dafür einen Pauschalbetrag pro Tag.

Die Sonderregelung muss jetzt vom BR mit dem Arbeitgeber neu verhandelt werden und die Schwerbehindertenvertretung kann diesmal die Sichtpunkt der Schwerbehinderten Menschen vertreten. Deshalb diese Frage, wie könnte man das Thema Mehrarbeit für die Schwerbehinderten Menschen in der Sonderregelung abdecken? Soll in der Sonderregelung einfach ein Satz rein, wo drin steht "Ausnahme für Schwerbehinderte...." oder kann der Arbeitgeber einfach sagen, diese Regelung gilt für alle, die auf der Ausstellung sind. Das würden dann heißen, die Schwerbehinderten Menschen können dann nicht - wenn sie auf die Ausstellungen arbeiten - von Mehrarbeit befreien. Die Hauptarbeit von diesem Betrieb sind Ausstellungsorganisation.


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