Wie versteht man Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten (Umgang mit Arbeitgeber)
Wie versteht man §81 in dem steht
(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
1. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten undweiterentwickeln können,?
Ich verstehe es so, dass die Stelle der Schwerbehinderten, soll wenn möglich die Fähigkeiten und Kenntnisse von dem Schwerbehinderten Mensch voll nutzen, d.H. der AG gibt dem Schwerbehinderten die vorhandenen Aufgaben, die am besten zu ihm passt.
Wenn diese Interpretation korrekt ist, was passiert dann in einem Fall, wo der Schwerbehinderte sein Aufgabenbereich schon hat. Er ist zufrieden damit und er kann es gesundheitlich bewältigen. Dann fordert der Chef, dass er gewisse Aufgaben an jemand anders vergeben damit er sich auf eine neue zusätzliche Aufgabe konzentrieren kann. Der Schwerbehinderte ist nicht der Meinung, dass die neue Aufgabe am besten seine Kenntnisse ausnutzt.
Was passiert in so einem Fall? Wer beurteilt, welche Aufgaben nun am optimalsten die Fähigkeit und Kenntnisse ausnutzt? oder hat hier dann der Schwerbehinderten Mensch ein Recht die Aufgaben zu behalten, weil sie ja weiterhin zur Verfügung stehen und gemacht werden müssen?