Gleichstellung - Falle-Fragen (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.07.2015, 21:51 (vor 3228 Tagen) @ Pernille

Hallo,

Ich bin neu als SBV. Davor gab es keine im Unternehmen. Ich habe deshalb kein vorhandenes Wissen, auf das ich zurückgreifen kann. Ich habe das Seminar von von dieser Webseite „Neu gewählt..“ besucht. Dort lernte ich wie der Antrag auf Gleichstellung ausgefüllt wird. Dennoch habe ich in dieser Verbindung einige Fragen auf die ich nicht unmittelbar die Antwort im Forums finden konnte.

4.d. Mein Arbeitsverhältnis ist
Auch oder ausschließlich oder aus anderen nicht behinderungsbedingte Gründen gefährdet

Das ist eine Fangfrage. Sofern hier nichtbehinderungsbedingte Gründe zu ausführlich dargestellt werden, kann die AA ablehnen, falls sie zu der Meinung kommt, daß die nicht behinderungsbedingten Gründe überwiegen.

Sollen wir hier gar nicht ankreuzen?

Das hat mir die für unsere Region zuständige AA-Teamleiterin empfohlen.


Frage 4
Zur Entscheidung über Ihren Antrag auf Gleichstellung.
Ich bin einverstanden dass Arbeitgeber, der BR und die SBV befragt wird.
Soll man ja hier kreuzen? Wenn ja, habe ich es richtig verstanden, dass nur SBV und BR befragt wird und nicht der Arbeitgeber?

Wenn der Befragung des AG nicht zugestimmt wird, ohne daß dafür seeeehr gute Gründe dargelegt werden, ist das ein ziemlich sicherer Weg in die Ablehnung. Falls der AG überreagieren könnte, kann man evtl. mit der AA sprechen, daß die Anhörung von der AA erst drei Wochen nach Antragszugang abgeschickt wird, um den vorläufigen Rechtsschutz des § 90 Abs. 2a SGB IX in Anspruch nehmen zu können. Es gibt auch AAen, die die Anhörung grundsätzlich erst nach drei Wochen verschicken.

Wegen der 3-Wochen-Frist sollten derartige Anträge (Schwerbehinderung, Gleichstellung) immer als Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um den Zugang zweifelsfrei nachweisen zu können.


-danke im Voraus. Pernille

--
&Tschüß

Wolfgang


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