Ausgleichsabgabe Praktikanten (Allgemeines)

ciralifan, Monday, 06.07.2015, 12:19 (vor 4126 Tagen) @ bastianw

Hallo, normalerweise gilt wohl dies:
Arbeitsplätze, auf denen Auszubildende oder andere Personen im Rahmen der beruflichen Bildung (z.B. Praktikanten) beschäftigt werden, sowie Arbeitsplätze mit Beschäftigungen von weniger als 18 Stunden wöchentlich oder die von Natur aus oder nach Vereinbarung nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, zählen bei der Berechnung der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze nicht mit (§ 74 Abs. 1 SGBIX).
Da aber bei euch ein längerer Zeitrahmen und ggf. mehr als 18 Std.wöchentlich mit adäquater Entlohnung geplant ist, wäre anzunehmen, dass der Praktikant bei euch angerechnet werden kann.
Die rechtssicherste Antwort hierzu kann dir aber das zuständige Integrationsamt geben.


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