EU Rente wurde vordatiert - keine Anpassung (Rente / Pension / ATZ)

SBV_AZHV, München - Bayern, Monday, 06.07.2015, 12:55 (vor 3227 Tagen)

Werte Mitstreiter,

obwohl ich bereits für mich entschieden habe, das es keine Angelegenheit der SBV ist möchte ich dennoch einen interessanten Vorgang schildern und nachfragen, ob Euch ähnliches bekannt ist.

Sachverhalt:

Obwohl der DRV-Rentenbeginn rückwirkend zum 01.05.12 festgesetzt wurde, war für die XXX das entscheidende Datum der 01.12.12, also 7 Monate später. Laut der Sozialversicherungs-Meldungen bestand bis zum 30.11.12 ein Arbeitsverhältnis, weil ich ja noch gewisse Zuschüsse und Gratifikationen, Entschädigungen für nicht genommene Urlaubstage etc. erhalten habe. Schon damals bat ich vergeblich den Auflösungsvertrag auf den 30.04.12 zu datieren.

Nun wurde - über Jahre hinweg - an den Sozialversicherungs-Meldungen herumkorrigiert. Ergebnis: Der Rentenbeginn wurde vom 30.11.12 auf den 30.04.12 geändert. Stimmig dazu bekam ich einen Gehaltszettel und eine Einkommensteuerbescheinigung mit einer Minus-Summe. Kommentarlos, also ohne Zahlungsaufforderung.

Ich bat nun, stimmig zu den Korrektur-Meldungen, die an die Renterversicherung, das Finanzamt und die Krankenkasse gingen, auch den Auflösungsvertrag auf dieses Datum zu korrigieren, damit die Versorgungskasse berechtigt ist, die ausstehenden Renten-Zahlungen für die 7 Monate zu erbringen. (Die fehlenden 7 Monate sind rund 7.000 €, die Rückzahlung lt. Minus-Gehaltszettel rund 500 €.) Das wurde abgelehnt.

Ich finde es unfair, das "richtige Datum" stets zu verneinen, mich zu einer schnellen Unterschrift des Auflösungsvertrages mit dem "falschen Datum" zu drängen und dann alles bis auf den Auflösungsvertrag mit "sorry - Fehler" zu korrigieren.

Frage:
Können Aufhebungsverträge rechtlich rückdatiert werden, damit der Versorgungskassen satzungsgemäß eine Leistung nachträglich gewähren?

LG Markus


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