EU Rente wurde vordatiert - keine Anpassung (Rente / Pension / ATZ)

Heinrich, Monday, 06.07.2015, 20:03 (vor 3227 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo,

auch der Auflösungsvertrag, ist ein Vertrag bon 2 Partnern. Wenn also AG und AN einen solche untetschrieben haben, gilt dieser verbindlich so für beide. Der AG muss diesen nicht ändern oder gar rückdatieren.

Man sollte sich stets rechtlich beraten lassen bevor man einen solchen als AN unterschreibt, ganz besonders wenn man wie hier ein laufendes Rentenantragsverfahren hat. Hier hätte man dann zB als Austrittsdatum der Beginn der Rente eintragen können.

Hier hat man sich ggf verzockt weil man erst später aussdcheiden wollte um so noch Gratifakationen erhalten zu können, die an ein bestimmtes Datum des Ende des Beschäftigungsverhältnis gebunden sind.

Wie Du aber auch schon richtig festgestellt hast, kein Thema der SBV, sondern ggf für einen RA.


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