1. Stellvertr. Schulung verzögert/nicht genehmigt (Seminare / Fortbildung)

Pernille, Monday, 06.07.2015, 13:01 (vor 3221 Tagen)

Mein Arbeitgeber (AG) hatte bisher keine SBV bis ich in diesem Jahr die Wahl organisiert hatte und gewählt wurde. Es scheint nicht viel Wissen diesbezüglich im Betrieb zu sein. Zum Glück gibt es ein Jurist, der nachlesen könnte, aber ich muss trotzdem viele Sachen erklären und Hinweise geben.

Nun kommt die erste Hürde. Meine Stelli hat einen Antrag auf Schulung gestellt. Dieser liegt seit zwei Wochen zur Genehmigung. Das ist normalerweise einen Hinweis dafür, dass es abgelehnt wird. Sollte dies erfolgen, welche zusätzliche Argumente habe ich? Ich kenne natürlich die Rechtlage, dass wenn der Stellie ständig herangezogen wird, kann er auch eine Schulung machen. Wir glauben, dass der AG sagen wird, dass die Stelli in diesem Fall nicht ständig herangezogen wird.

Es verhält sich so: Der Stelli ist im Jahr während der Urlaubszeit vom SBV 36 Tage im Jahr Stellvertreter. Auch ist er während der SB sich auf Geschäftsreisen befindet Stelli (sollte was kommen) das wären ca 15 Tage im Jahr. Ins gesamt mindestens 50 Tage.

Da der Betrieb nie eine SBV hatte, ist es wichtig, dass mindestens die 1. Stelli auch geschult wird. Hat der 1. Stellie in meinem Fall hier einen Recht auf der Schulung? Wenn ja, welche zusätzliche Argumente kann ich anbringen? Muss ich selbst tätig werden oder soll der Stelli selbst sich "verteidigen"?


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