1. Stellvertr. Schulung verzögert/nicht genehmigt (Seminare / Fortbildung)

Heinrich, Monday, 06.07.2015, 16:34 (vor 3221 Tagen) @ Pernille

Hallo,

warum nicht ganz einfach einmal ein Blick ins Gesetz werfen. Denn dort wie auch in der Rechtsprechung findet man NIRGENDS, dass Schulungen vom AG genehmigt werden müssen. Es ist bei der SBV genau wie bei BR, auch dort bedarf es NUR eines Beschlusses der SBV nicht einer Genehmigung.

Vieles dazu findet man auch hier unter A-Z (Schulungen) und in den sehr vielen Forumsbeiträgen dazu.

U.a.
http://www.schwbv.de/seminar_rechtsdurchsetzung.html
- Schulungsanspruch der SchwbV
- Schulung - Musterschreiben (Word) oder (PDF) an den Arbeitgeber
- Schwerbehindertenkartei - Formblatt
- SchwbV und schwerbehinderte Menschen: Rechte und Pflichten nach dem SGB IX
- Schweigepflicht: Worüber darf der Arzt reden?
- Schwerbehindertenausweis beantragen - Was habe ich davon?
- Schwerbehindertenversammlung
- Seminare für VP
- Seminar - Was steht mir zu?
- Seminar - Rechtsprechung (verschiedene Urteile für SchwbV, BR und PR)
- Seminar - Wie setze ich ggf. meine Rechte durch?
- Seminar - Freistellungsregelungen
- Seminar - Beschlussvorlage (Word) oder (PDF)

Beschluss der SchwbV
Klingt zwar ungewöhnlich ist aber sinnvoll (vor allem bei Rechtsstreitigkeiten). Die VP stellt (für sich) bzw. der Vertretung eine Erforderlichkeit von Kenntnissen fest und beschließt für sich selbst eine Schulungsteilnahme. Es schadet nicht hierüber einen Vermerk zu schreiben und diesen ggf. mit der Anmeldung dem AG zuzuleiten.

Unterrichtung des Arbeitgebers
Gleiche Vorgehensweise wie Betriebsrat

Wenn der AG dann nicht damit einverstanden ist, kann/muss er den Rechtsweg in Anspruch nehmen. Man muss/sollte nur den Beschluss, dass man eine Schulung besuchen/buchen wird dem AG zeitig bekannt geben, damit er ggf den Rechtsweg anstrengen kann.


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