Betriebsteile (Allgemeines)

Charly 3, Grünberg, Monday, 20.07.2015, 10:16 (vor 4113 Tagen)

Hallo,
in unserer Firma soll ein SBV gewählt werden und ich habe daran Interesse.
Aber ich habe noch ein paar fragen die vielleicht hier beantwortet werden
oder aber Adressen wo sie eventuell beantwortet werden können.

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen der Elektro Branche und haben
ca. 400 Mitarbeiter am Stammsitz, ca. 50 - 70 Mitarbeiter in einer Firma mit anderem Namen ca. 500 Meter entfernt, sowie eine Fertigungstätte in der Nähe von Eisleben
mit ca. 80 Mitarbeitern, die aber vom Stammsitz verwaltet werden.
Außerdem eine Firma die Haustechnische Aufgaben übernimmt sowie eine Fertigunsstätte mit anderem Namen, die aber alle unter einer Group firmiert sind.

Kann der SBV die Betriebsteile alle unter einen "Hut" bekommen und ist das überhaupt machbar.
Ich weis das dies bei der Wahl zum Betriebsrat nicht möglich war.

Das sind die ersten fragen, ich denke es werden noch ein paar *gg* folgen.


Gruß

der SBV Interessierte

Betriebsteile

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.07.2015, 10:53 (vor 4113 Tagen) @ Charly 3

Hallo,

wenn die Betriebsteile eigene BR-Gremien haben, muß auch die SBV jeweils separat gewählt werden. Die Organisation der SBV muß zwingend spiegelbildlich zur BR-Organisation erfolgen.

Falls es allerdings ein gemeinsames Firmen-"Dach" gibt, sollte es auch einen GBR und/oder KBR geben. Dann wird auch eine GSBV bzw. KSBV gebildet.

--
&Tschüß

Wolfgang

Betriebsteile

Charly 3, Grünberg, Monday, 20.07.2015, 11:10 (vor 4113 Tagen) @ albarracin

Danke für die schnelle Antwort.

Es gestaltet sich aber so, das die Beitiebsteile unter 5 Schwerbehinderten haben.
Dann kann ja nicht gewählt werden.
Deswegen wäre es gut, das der SBV diese vertritt.

Betriebsteile

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.07.2015, 11:51 (vor 4112 Tagen) @ Charly 3

Hallo,

das geht nur, wenn der BR eine übergreifende Organisation(GBR) hat. Sonst bleiben die Betriebsteile ohne SBV-Vertretung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Betriebsteile

Heinrich, Monday, 20.07.2015, 13:44 (vor 4112 Tagen) @ albarracin

Hallo,


selbst wenn es BR bezogen einen Betriebe sind, kann man nsheliegende Betriebe sofern sie selbst nicht wahlfähig sind zusammenfassen.

§ 94 Abs 1 Satz 1

Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden; soweit erforderlich, können Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden. Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe oder Dienststellen einschließlich Gerichten zuständigen......


und hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Zusammenfassung_von_mehreren_Betrieben_zur_Wahl

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