Betriebsteile (Allgemeines)

Heinrich, Monday, 20.07.2015, 13:44 (vor 4112 Tagen) @ albarracin

Hallo,


selbst wenn es BR bezogen einen Betriebe sind, kann man nsheliegende Betriebe sofern sie selbst nicht wahlfähig sind zusammenfassen.

§ 94 Abs 1 Satz 1

Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden; soweit erforderlich, können Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden. Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe oder Dienststellen einschließlich Gerichten zuständigen......


und hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Zusammenfassung_von_mehreren_Betrieben_zur_Wahl


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