Berechnung der Schwerbehinderten (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.07.2015, 16:41 (vor 3210 Tagen) @ christa

Hallo,

Hallo,

kann mir vieleicht einer mitteilen, ob bei der Berechnung für eine Freistellung auch die mit gezählt werden die nur 30 oder 40 GdB haben.

Nein. Sie werden nur dann mitgezählt, wenn sie eine Gleichstellung haben. steht auch im Gesetz: § 95 Abs. 1 SGB IX

Denn diese Mitarbeiten kommen ja zu mir mit ihren Anliegen.

Du bist für sie grundsätzlich nicht zuständig - mit Ausnahme der Antragstellung.

Viele Grüße

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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