Berechnung der Schwerbehinderten (Freistellung)

Heinrich, Tuesday, 21.07.2015, 13:30 (vor 3210 Tagen) @ Charly 3

Hallo Berthold,

diese Aussage verstehe ich nicht! Die Freistellung und die hier zu berücksichtigten Fakten sind im Gesetz klar geregelt. Auch darf sich die SBV nur für Mandatstätigkeiten lt. Gesetz vom Arbeitsplatz entfernen. Auch muss der AG nicht dulden, dass eine SBV Tätigkeiten während der Arbeitszeit erledigt, die nicht vom Gesetz vorgesehen sind. Macht die SBV es doch, kann der AG abmahnen wegen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten.


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