Angabe mehrer Gesundheitsstärungen (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 28.07.2015, 11:16 (vor 3202 Tagen) @ siffertmi

Guten Tag zusammen,

Hallo,

ich habe bei bisherigen Antragstellungen die Erfahrung gemacht, dass wenn ich mehrere Gesundheitsstörungen angebe die Bewertung meist immer negativ für den Antragsteller ausgeht.

Was heißt in diesem Zusammenhang "Negativ" ?

Mir ist klar, dass immer der höchste GdB ausschlaggebend ist und nicht addiert wird.

Schon, aber es kann "Zuschläge" auf den höchsten Einzel-GdB geben, wenn andere Funktionsstörungen, die sich unterschiedlich auswirken, einen eigenen Einzel-GdB von mindestens 20 ergeben.
Hast Du Dich schon mal intensiv mit der Nr. A3 der versorgungsmedizinischen Grundsätze auseinandergesetzt ?

Aktuell habe ich den Fall, dass mehrere voneinander unabhängige Gesundheitsstörungen angegeben wurden, die nicht unerheblich sind, trotz allen nur ein GbB von 20 vergeben werden soll. Aus meiner Sicht völlig daneben.

Das bedeutet dann, daß es keinen zweiten Einzel-GdB mit 20 gibt.

Ich habe mit dem Antragsteller Widerspruch eingelegt und fordere Akteneinsicht.

Das ist zwingende Voraussetzung. Zur Akteneinsicht gehört dann auch das Bewertungsblatt, aus dem die Einzel-GdBs hervorgehen. Dies prüft man dann schon Punkt für Punkt, ob sich für Einzel-GdBs Widerspruchsgründe (mangelnde/fehlende Sachverhaltsaufklärung, falsche Bewertungsgrundlage, falscher Einzel-GdB) finden lassen und arbeitet dies dann auch in der Widerspruchsbegründung Punkt für Punkt ab.
Anhand der Akteneinsicht sollte auch versucht werden, den Gutachter zu ergoogeln. Zumindest bei externen Gutachtern finden sich immer wieder regelrechte Tausendsassas. Bei meinem Lieblings-VA wird gerne mal ein externer Unfallchirurg zur Begutachtung herangezogen, der so superkompetent ist, daß er auch Psychiatrie, Urologie, HNO, Kardiologie und, und, und bewerten kann.

Meine Frage wäre nun! Macht es Sinn bei mehreren Gesudnfheitsstörungen mehrere (Verschlimmerungsanträge) zu stellen und alles einzeln einzureichen?

Das ist Quatsch und zieht das Verfahren unnötig in die Länge.

Würde sich der GdB dadurch nach und nach erhöhen?

Die Grundsätze für die Einzel- und Gesamtbewertung ändern sich dadurch nicht.

Ich hoffe auf hilfreiche Kommentierung!

Man sollte sich immer überlegen, ob man wirklich kompetent genug ist, Widerspruchsbegründungen zu schreiben. Ich habe mich erst nach ca. 3-4 Jahren an einfache Fälle herangetraut. Zu professionellem Handeln gehört auch, seine eigenen Grenzen zu kennen. Ggfs. muß man halt die Schäfchen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz oder zum Fachanwalt schicken. Schließlich, wenn man als SBV eine Widerspruchsbegründung verpatzt, kann man sich auch u.U. gegenüber dem Antragsteller schadensersatzpflichtig machen.
allerdings gibt es seit einiger Zeit zumindest eine (für juristische und/oder versorgungsmedizinische Laien) beschränkt nutzbare Hilfe zur Einarbeitung in das Thema, nämlich diesen Fachkommentar:
http://referenz-verlag.de/sbeb.php
den ich zumindest als sehr hilfreich empfinde


Herzlichen Dank und viele Grüße

--
&Tschüß

Wolfgang


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