Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV (Hilfsmittel)
Hallo Tom,
vor der ähnlicher Frage stand ich in feb. 2015 auch und erkundigte mich bei DRV regionalzentrum H. Wolf (juergen.wolf@drv-bw.de)0711 / 848-12215 und bekam Antwort:
1) Bei Komplett Übernahme -DRV- gehören die Leistungen (Tisch / Stuhl usw.) dem Antragsteller (Arbn.) ==> er kann sie mit nach Hause nehmen / gehören ihm
ABER -- in diesem Fall ist ein wiederholter Antrag(evtl. Arb Platzwechsel) NICHT möglich
2) werden Leistungen (Tisch / Stuhl usw.) nur bezuschusst, ist wiederholte Beantragung bei neuem AG jederzeit möglich
so viel ich weis ist bei Bezuschussung der AG Eigentümer aber zweckgebunden für entspr. Arbn.
ich empfehle dir mit DRV H. Wolf in Kontakt zu treten.
in meinem fall (evtl. AG-wechsel) ist also eine Bezuschussung günstiger als Vollübernahme der DRV
Bezuschussung Stuhl: €435.- / Tisch: €800.-
gruß
Jorgo
--
mfg
Georg