Bewilligter Zuschuss für Schreibtisch durch DRV (Hilfsmittel)

Tom., 67346 Speyer, Wednesday, 05.08.2015, 10:43 (vor 3194 Tagen) @ Heinrich

Danke Euch allen für Eure Hilfestellung ✿

Soeben erhielt ich folgende Antwort der DRV Speyer ....

Sehr geehrter Herr T................,

technische Arbeitshilfen (z.B. orthopädischer Bürostuhl, höhenverstellbarer Schreibtisch), die im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben von der Deutschen Rentenversicherung in voller Höhe finanziert wurden, sind Eigentum des Arbeitnehmers. Die Arbeitshilfen können bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden.

Etwas anderes gilt, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt hat.
Die Arbeitshilfen gehören in diesem Fall anteilig auch dem Arbeitgeber.

Bei einem Arbeitgeberwechsel muss sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber über die Mitnahme der Arbeitshilfen einigen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter meinefrage@drv-bund.de gerne zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie nur diese Mailadresse und schreiben nicht an einzelne Mitarbeiter. Sie verkürzen hierdurch die Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund

--
Gruß aus Speyer

Tom.


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