notwendige Unterrichtung der SbV - § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX (Lektüre / Gesetze)

Cebulon, Thursday, 06.08.2015, 21:47 (vor 3157 Tagen) @ Jule

Zu einer evtl. Beteiligungspflicht der SbV habe ich nichts gefunden.

Hallo Jule,
die SBV dürfte wohl zu beteiligen sein gemäß § 95 Absatz 2 SGB IX. Dazu gehört m.E., dass der Arbeitgeber darzulegen hat, was aus seiner subjektiven Sicht einen Inhalts- oder Erklärungsirrtum rechtfertigt

Sollte es sich um eine Neueinstellung mit noch nicht abgelaufener Probezeit gehandelt haben, wäre die "Verhandlungsbasis" der Mitarbeiterin natürlich eher bescheiden.

Gruß,
Cebulon


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