Anforderung von Listen (Umgang mit Arbeitgeber)

Bernd Boetger, Friday, 14.08.2015, 19:13 (vor 4088 Tagen) @ Bernd Boetger

Hallo ,
Ja das ist strittig, da habt ihr Recht.
Es geht mir aber nicht darum, ob ich die Listen anfordern kann, ich bekomme diese Listen,das ist nicht das Problem, es geht mir darum, ob ich verpflichtet bin, bei den Anforderungen der Listen immer (!) eine Begründung dazu zuschreiben ? Wie würdet ihr das tun ?


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