Stellenbesetzung ohne Auswahlverfahren (Einstellung)
Moin Moin Ralf,
ich melde mich mal mit diversen Fragezeichen:
Wieso machst Du Deine Rechte erst nach über 2 Jahren geltend?
Der Personalrat hat offenbar am 01.03.2013 über diese Stelle befunden, war dort kein/e SBV Vertreter/in anwesend?
Ein Verzicht auf Stellenausschreibung läuft zumindestens bei uns auch über die Mitbestimmung im Personalrat, daher die Frage, wann wurde diese behandelt und wieso wurde dort nicht - also im Vorfeld - reagiert. War dort ein/e Vertreter/in der SBV in der Sitzung und hat nicht interveniert weil Du Dich bewerben wolltest, sehe ich als Nichtjurist schlechte Karten für Dich, weil dann das Einvernehmen mit der SBV ja quasi hergestellt war, bzw. sie hier hätte reagieren müssen, wenn sie nicht einverstanden war.
Ob der Polizeibeamte geeignet ist, oder nicht, kann ich als Stellvertreter der SBV im Krankenhaus nicht beurteilen, aber hier hätte zeitnah gehandelt werden müssen und es war allem Anschein nach im Vorfeld möglich.
Ob durch die Zusammenlegung mit einer anderen Abteilung auch der Zugangsweg für einen Polizeibeamten als Leitung möglich war, hängt von den Aufgaben ab und ist für mich nicht beurteilbar.
Hattest Du Dich offiziell auf die Stelle beworben oder nur eine bloße Absichtserklärung in den Raum gestellt?
Warum hast Du, wenn Du nicht freigestellt warst, von dem Vorgang in Deiner Abteilung nichts im Vorfeld erfahren?
Bei einem Veränderungsprozess erfährt man doch Sachstände usw. zumindestens normalerweise?
Würden bei uns 2 Abteilungen zusammengelegt, würde z.B. geprüft, ob eine Leitungskraft ausreicht und dieser dann die zweite Abteilung mit übertragen. Dann gäbe es auch keine Ausschreibung, wenn der PR dem Verzicht zustimmt. Ist der neue Stelleninhaber eine Leitungsperson der zweiten Abteilung?
Daher leide viele Fragezeichen, die ich auch in de Köpfen der anderen Forumsmitglieder vermute, weil keine Antwort geschrieben wurde.
Tut mir leid für meine Skepsis und Fragen, aber vielleicht helfen sie Dir weiter.
Liebe Grüße
Hendrik