Unterstützung durch VERDI? (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Thursday, 12.01.2006, 09:01 (vor 6697 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

Lieber Herr Claus-Peter Kornalewski,

zu dem Thema Unterstützung von Ver.di ist nach meiner Meinung alles gesagt, ich kann die Aussagen von Hans-Peter und Andrea nur unterstützen. Man kann von einer Gemeinschaft zu welcher man sich nicht als zugehörig bekennt, durch Beitritt/Eintritt, keine Unterstützung, außer eines ersten Rates erwarten/erhalten. Denn diese müssen ihre Leistungen ja auch aus entsprechenden Mittel (Mitgliedsbeiträgen) bestreiten/bezahlen.

Zu den anderen von Ihnen angesprochenen Punkten "Sonderzahlungen" und "Zielvereinbarungen" ist folgendes anzumerken: Selbstverständlich ist da die SchwbV mit an Bord also mit beratend einzubeziehen! Dieses ergibt sich aus dem SGB IX § 95 in Verbindung it den Rechten der Schwerbehinderten aus § 81 SGB IX! Man muss diesen § 95 nur entsprechend interpretieren. Auch bei diesen Punkten handelt es sich nach meiner Auffassung um personelle Angelegenheiten bzw. Angelegenheiten welche den einzelnen Schwerbehinderten oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren. Es sind faktisch unter dem § 95 SGB IX alle Maßnahmen zu verstehen, welche auch gem. BetrVG eine Mitbestimmung auslösen.

Bei den angesprochenen Punkten "Sonderzahlungen" und "Zielvereinbarungen" handelt es sich um Maßnahmen welche der Mitbestimmung gem. BetrVG § 87 (1). Somit ist hier die SchwbV gem. § 95 SGB IX zu hören. Sie kann/sollte in ihrer Stellungnahme dann auf die jeweiligen (Einzelfall) Besonderheiten welche sich aus der Schwerbehinderung ergeben hinweisen, damit diese sofern erforderlich berücksichtigt werden. Gerade bei Zielvereinbarungen ist dieses sehr sinnvoll und notwendig. Aber auch wenn man erzielte/erreichte Leistungen bewertet.

Also nicht klagen, sondern handeln, fordern! Wenn nun in Tarifverträgen die Einbeziehung der SchwbV ggf. nicht so beschrieben ist, wie es sich wir, die SchwbV wünschen, so hindert dieses ja die SchwbV nicht ihre Einbeziehung hier einzufordern. Denn das Gesetz (SGB IX) steht ganz klar über Tarifverträgen. Tarifverträge können das SGB IX bzw. die sich hieraus ergebenen Rechte auch nicht einschränken, denn solche Regelungen sind im Gegensatz zum BetrVG im SGB IX nicht vorgesehen.

Zum Abschluss noch der Hinweis, ich werde in meinem Betrieb/Unternehmen entsprechend eingebunden (gehört) auch bei den beiden von Ihnen angesprochenen Punkten. Aber auch dieses wurde mir nicht so einfach wie man sagt „auf dem silbernen Tablett serviert“ sondern auch ich musste teils dieses durch Überzeugung/Gespräche mir erarbeiten.

Also, nicht nur klagen sondern überzeugend Handeln!


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