Teilerwerbsminderungsrente und Arbeitszeit pro Tag (Rente / Pension / ATZ)

Jensen, Bayern, Thursday, 27.08.2015, 14:06 (vor 3175 Tagen)

Hallo ins Forum,

eine sehr spezielle Frage zum §43 SGB VI: Leider habe ich bis dato nichts hier im Forum dazu gefunden...

Ein Kollege hat Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt. Der genannte § spricht dabei von einer täglichen Stundenzahl zwischen 3 und 6 Arbeitsstunden.

Nun möchte der Kollege seine Arbeitszeit nach einem positiven Bescheid dann auf 80% reduzieren. Das sind nach unserem Tarifvertrag 28 Stunden oder umgerechnet 5,6 Arbeitsstunden/Tag. Soweit, so gut. Nun möchte der Kollege die Stunden lieber so verteilen, dass er die 28 Stunden auf 3 Tage verteilt um dann 2 zusätzliche Tage zur Erholung hat. Sein Arzt würde dies explizit auch so befürworten. Aber geht das überhaupt bei einer Teilerwerbsminderungsrente bei diesem Gesetzeswortlaut? Es wäre toll, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.

Kollegiale Grüße in die Republik und Danke,
Jens


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