Musterschreiben bezüglich Bearbeitungsdauer bei Antragstellung (Antragstellung / Widerspruch)

Eva_1, Bayern, Wednesday, 02.09.2015, 10:15 (vor 3165 Tagen) @ Hotte

Hallo Alle,

1. es empfiehlt sich immer, dass der Antragsteller Arztberichte, soweit wie möglich, in Kopie dem Antrag von vornherein beilegt. Das beschleunigt das Verfahren.
2. die Versorgungsämter sparen auch, d. h. sie fordern meist nur beim Hausarzt Unterlagen an.

3. Fristen für den Bescheid:
Beide Seiten Antragsteller und das Amt sind angehalten ohne schuldhaftes Verzögern zu handeln.
Sobald das Amt den Antrag hat läuft die erste 3 Wochenfrist in der der Antragsteller dem besonderen Kündigungsschutz aus dem SGB IX noch nicht unterliegt.
Danach haben die Ämter weitere 3 Wochen Bearbeitungszeit, sollten sie ein Gutachten benötigen fallen weitere 2 Wochen an. D. h. es müßte nach 8 Wochen ein Bescheid vorliegen.
So zumindest habe ich das Seminar in Erinnerung und in Bayern liegen mir Bescheide oftmals nach 6 Wochen vor. Vorausgesetzt der Betroffene hat richtige Angaben gemacht und Krankenakten mitgeschickt.

Liebe Grüße


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