Arbeitsrechtliche Konsequenz oder SBV? (Allgemeines)

Heinrich, Friday, 18.09.2015, 10:35 (vor 3175 Tagen) @ lolarollt

Hallo,

für Verhalten und/ oder Handlungen im Mandat, also Mandatstätigkeiten/Mandatswahrnehmung kann der AG die SBV NICHT abmahnen. Er kann sich hier aber an das ArbG wenden und der Richter kann dann der SBV solches tut untersagen.

Sonst gilt, auch die SBV ist Arbeitnehmer und kann als Arbeitnehmer abgemaht werden wie jeder andere Arbeitnehmer.

Es ist daher hier wichtig, war es handeln im Mandat oder als Arbeitnehmer?


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