Personalgespräch (Allgemeines)

Kati, Tuesday, 22.09.2015, 09:44 (vor 3162 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

an einer unserer Einrichtungen ist ein Frage aufgetreten, mit der ich mich gern an euch wenden möchte:

Darf ein schwerbehinderter Mitarbeiter wenn er zu einem dienstlichen Gespräch muss (z.B. Personalgespräch beim Personalleiter, als Person seines Vertrauens, einen Betriebsfremden (z.B. den Ehepartner) mitnehmen?

Wenn ja, wo ist das gesetzlich geregelt? Kennt jemand die genauen Paragraphen dazu.

Wie sieht es grundsätzlich bei schwerbehinderten Menschen mit das Recht aus, eine Person seines Vertrauens zu Personalgesprächen oder anderen Dienstgesprächen mitzunehmen?

Ich bedanke mich.

Viele Grüße

Kati


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