Neuwahl erforderlich? (Wahlen)

Claus @, Essen, Monday, 16.01.2006, 14:23 (vor 6684 Tagen)

Hallo Leute,

ich komme einfach nicht weiter, und auch die Suchfunktion auf eurer Seite hat mir nicht helfen können.

Folgender Fall:

Mai 2002, Wahl eines Standortbetriebsrates für drei Konzerngesellschaften - parallel dazu wird zum ersten Mal eine Standortschwerbehindertenvertretung gewählt.

01.01.05, Neustrukturierung des Konzerns - die drei Gesellschaften gehen getrennte Wege (die Gesellschaft, für die ich arbeite, wird einer anderen Tochter zugeschlagen). Der Standortbetriebsrat erhält ein Übergangsmandat (1/2 Jahr) gem. Betriebsverfassungsgesetz.

Jan. 05, Vorsitzende der Standortschwerbehindertenvertretung scheidet aus - Nachfolger als Vorsitzender der Schwerbehindertenvertretung wird der 1. Stellvertretern

Apr. 05, Betriebsratswahl bei der Gesellschaft, für die ich arbeite. Da der Betriebsrat bis Mrz. 06 weniger als ein Jahr im Amt = Amtszeit bis Apr. 2010.

MEINE FRAGE: Hätte auch die Schwerbehindertenvertretung neu gewählt werden müssen>>>

Bitte helft mir bei der Beantwortung dieser Frage.


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