Neuwahl erforderlich? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 20.01.2006, 20:22 (vor 6680 Tagen) @ Claus

» Hallo Hans-Peter,
» ich fungierte als Stellvertreter in der
» Standortschwerbehindertenvertretung und bin - nach dem Ausscheiden der
» Vorsitzenden- zum 1. Vorsitzenden der Schwerbehindertenvertretung
» nachgerückt.
» Die Konzerntochter, zu der wir hingeschoben wurden, hat eine eigende
» Schwerbehindertenvertretung, da wir jedoch rechtlich selbständig geblieben
» sind, könnten wir auch eine eigene Schwerbehindertenvertretung haben.
» Ich hoffe, dass reicht dir an Infos.
» Gruß Claus

Hallo Claus,
ganz hab ich es immer noch nicht kapiert.

Wenn du aber sagst:
» ...da wir jedoch rechtlich selbständig geblieben
» sind, könnten wir auch eine eigene Schwerbehindertenvertretung haben...
ist für mich klar, dass ihr dann auch eine haben könnt.
Also, wenn in diesem neuen Betrieb
- keine SchwbV existiert
- bereits ein BR gewählt wurde
dann ist es Zeit, unabhängig vom gesetzlichen Wahltermin, die Wahl der SchwbV einzuleiten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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