Weiter SBV trotz Altersrente (Rente / Pension / ATZ)

Heinrich, Thursday, 24.09.2015, 14:59 (vor 3136 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

Das Beschäftigungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente (67. Lebensjahr) vollendet hat.

So steht es idR auch in TV oder ggf ArbV.

AG und AN können aber schriftlich vereinbaren, dass der Übergang zur Altersrente auf später verschoben wird und der AN weiterarbeitet.


Info der DRV

Wenn Sie die Ihnen zustehende Regelaltersrente nicht in Anspruch nehmen, sondern weiter arbeiten und damit den rentensteigernden Zuschlag ausschöpfen, steigt Ihr Rentenanspruch nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch 2 Jahre um insgesamt rund 17 Prozent (12 Prozent Zuschlag plus rund 5 Prozent Erhöhung durch Ihre weiteren Beiträge in diesen 2 Jahren). Bei einer Entscheidung für eine Verlängerung Ihrer Lebensarbeitszeit sollten Sie jedoch den Geldwert des zweijährigen Rentenaufschubs mit abwägen.


Man darf länger arbeiten, doch es greift hier die juritische Sekunde.

Also, Altetrente und dann dazu verdienen aber Mandatsverlust

oder

Vereinbarung der Verschiebung des Übergangs in die Regelaltersrenten und kein Mandatsverlust.

Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: In der Praxis gibt es Wünsche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze und darauf bezogener Beendigungsvereinbarungen einvernehmlich das Arbeitsverhältnis für einen von vornherein bestimmten Zeitraum rechtssicher fortsetzen zu können.


http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/weiterarbeit-im-rentenalter-seit-juli2014-erleichtert


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