Weiter SBV trotz Altersrente (Rente / Pension / ATZ)

garda, Berlin, Thursday, 24.09.2015, 14:30 (vor 3109 Tagen) @ Heinrich

Auch muss man auf die rentenversicherungspflichtigen erlaubten Zuverdienstgrenzen achten.

Hallo,

dies gilt aber nicht, wenn die Altersrente ohne Abzüge gezahlt wird. da kann man beliebig dazuverdienen.

< Aber, mit dem Ende des Arbeitsvertrages und den Übergang in die Altersrente endet das Mandat. Dieses auch, wenn man anschließend als 450,- Euro-Jobber weitermacht. Das Beschäftigungsverhältnis hat dann im Übergang für die juristische Sekunde geendet. Damit enden Mandate. Man kann dann nur bei Neuwahlen wieder antreten.
[quote]Siehe auch http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16318
[/quote]

Dies kann man mit einer Vertragsänderung möglicherweise umgehen. Ändert man den vorhandenen Vertrag auf Teilzeit (Achtung, Mindestlohn bitte beachten!) kann man ihn beliebig weiter führen, wenn sich alle Beteiligten einig sind. Es entsteht ja kein neuer Vertrag, also auch keine Sekunde. Die Altersrente ohne Abzüge setzt auch nicht voraus, dass der Arbeitsvertrag beendet wird.

Wichtig ist hier, dass der bestehende Arbeitsvertrag nicht nach irgendwelchen Bestimmungen beendet wird, wie das im Link benannt wird. Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag selbst sind zu prüfen. In älteren Arbeitsverträgen ist oft noch eine "65-Jahresklausel" drin die sinngemäß besagt, dass der Arbeitsvertrag automatisch endet, wenn eine abschlagsfreie Altersrente bezogen werden kann. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag kann man ja durch Änderungskündigung beseitigen. ;-)

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion