Krank im Schichtplan (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.10.2015, 13:55 (vor 3148 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

auch wenn Heinrich natürlich recht hat, daß dies so wie von Dir geschildert kein SBV-Thema ist, kann man ja auch mal als SBV dem BR "aufs Pferd helfen."

Die von dir gesuchte gesetzliche Grundlage ist § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__32.html

Dabei ist offensichtlich, daß es für den AG lediglich erforderlich ist, daß die Personalverantwortlichen über AU eines AN Bescheid wissen.

Für eine Weitergabe der Tatsache der AU oder sonstiger Fehlzeitengründe an die Betriebsöffentlichkeit ist beim besten Willen keine Erforderlichkeit im Sinne des Gesetzes erkennbar.

--
&Tschüß

Wolfgang


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