Abmahnung eines Gemobbten? (Allgemeines)

Heinrich, Friday, 09.10.2015, 15:03 (vor 3153 Tagen) @ Ipsen

Hallo,

sofern man eine schwere Anschuldigung nicht belegen kann, kann diese Anschuldigung ja auch als falsch/ nicht zutreffend und somit als nicht wahrheitsgemäß also Lüge angesehen werden. Also als Versuch einen Koll. zu schädigen. Dieses könnte dann ggf abgemahnt werden.

Daher sollte man bevor man Jemanden beschuldigt immer überlegen, kann ich diese Beschuldigung/ Vorwürfe auch beweisen. Besonders, wenn Anschuldigungen/ Vorwürfe für den Betroffenen schwerwiegende Folgen haben kann.

Dieses gilt gleichermaßen im Privat- wie im Berufs-/Arbeitsleben.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung,
Falsche Beschuldigung einer Straftat - Schadensersatz?


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