Personalgespräch (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
solange es nicht um explizit arbeitsrechtliche Dinge geht wie zB an- und abmelden von der Arbeit, würde ich ein Gespräch über die "Art Betriebsratsarbeit zu leisten" rundheraus ablehnen - dasselbe gilt für die Arbeit als SBV.
Wie ich meine Arbeit als Mandatsträger konzipiere, ob ich eher konfrontativ oder verbindlich agiere, wie ich meine Vertretung von AN-Interessen wahrnehme, kann kein Gegenstand eines "Personalgespräches" mit dem AG sein. Das ist die eigene Entscheidung eines Mandatsträgers.
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&Tschüß
Wolfgang