Personalgespräch (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass man zu solchen Gesprächen einen Vertreter des IA oder gar Anwalt hinzuziehen darf.
Wie aber schon erwähnt, zu Gesprächen aus diesem Grund/ mit diesem Thema muss man nicht gehen. Man kann aber solche Gespräche im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit führen. Doch dann würde ich vom AG verlangen, dass ein Dritter teilnehmen darf.
Wenn der AG Probleme mit der Mandatswahrnehmung hat, kann er den Rechtsweg nutzen, also das ArbG anrufen.
Wie wäre es hier einmal grundsätzlich die Gewerkschaft einzubinden.
Weiter wäre das Thema eigentlich auch eines für das Gespräch des BR mit dem AG gem. § 74 BetrVG- Grundsätze der Zusammenarbeit.