Begleitung eines schwerbehinderten Mitarbeiters zum Reha-Träger oder DRV (Antragstellung / Widerspruch)

JS, Land Brandenburg, Tuesday, 17.11.2015, 09:30 (vor 3090 Tagen)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe ein Verständnisproblem, wie weit dieser Passus gesetzteskonform ausgelegt werden kann: §95 Abs. 1 Zi 2 "Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie ...Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt...".

Bedeutet dass, dass ich beschränkend nur von meiner Arbeitsstelle aus Anträge zusammen mit dem Mitarbeiter stellen kann oder kann ich den Mitarbeiter auch zwecks Antragsstellung zum Reha-Träger begleiten...?


Frage 1. Bezieht sich diese Möglichkeit auch auf die Begleitung des Mitarbeiters zum Rehaträger oder der Servicestelle d. Reha-Trägers (Voraussetzung natürlich: der MA wünscht dies ausdrücklich). Ist dies dann Mandatszeit/Arbeitszeit?

Frage 2. Kann ich im Rahmen meines Amtes auch den Mitarbeiter begleiten, wenn dieser die Altersrente beantragen möchte, die Schwerbehinderung hat und die Vertrauensperson dorthin mitnehen möchte, oder geht dies über den Willen des Gesetzgebers hinaus, so dass dies eher ein "Freizeitvergnügen" wäre?


Vielen Dank für Eure Antworten.

MFG


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